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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Veranstalter ist 2schneidig.

2. Die Vorverkaufsstelle verkauft im Auftrag und im Namen des Veranstalters die Eintrittskarte. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter, 2schneidig, Melkerweg 1, 31848 Bad Münder zustande.

3. Es gelten vorrangig die AGB des Veranstalters. AGB der Vorverkaufsstellen gelten nur ergänzend, bei widersprechenden Angaben gelten die AGB des Veranstalters.

4. Tickets dürfen nur zum privaten Gebrauch erworben und genutzt werden. Die gewerbsmäßige oder kommerzielle Weitergabe der Tickets, insbesondere der Verkauf an Dritte, um Gewinn zu erzielen oder eine Versteigerung über ein Internetauktionshaus, ohne Zustimmung des Veranstalters, ist verboten. Auch der Verkauf von Tickets vor dem Veranstaltungsort ist nicht gestattet. Für jeden Fall der schuldhaften und schwerwiegenden Zuwiderhandlung gegen diese Verbote kann der Veranstalter vom Erwerber eine Vertragsstrafe bis zu einer Höhe von max. EUR 1.000, mindestens jedoch EUR 250 verlangen. Weiterhin behält es sich der Veranstalter vor, Personen, die gegen das vorstehend aufgeführte Verbot verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen.

5. Umtausch, Umbuchung oder Stornierung von Karten werden nicht akzeptiert. Eine nachträgliche kostenfreie Stornierung und Rückerstattung des Eintrittspreises, auch für den Fall des Nichterscheinens zur Veranstaltung, ist nicht möglich. Ebenso sind bestellte Karten - auch im Falle des Nichterscheinens - zu bezahlen.

6. Nach Beginn der Veranstaltung kann der Einlass nicht mehr garantiert werden. Es gelten die am Veranstaltungstag auf www.2schneidig.com angegebenen Zeiten. Dem Einweisungspersonal ist Folge zu leisten. Alkoholisierten oder vergleichbar auffälligen Personen wird der Zutritt verwehrt. Einlass für Rollstuhlfahrer erfolgt vorab.

7. Kinder unter 6 Jahren erhalten keinen Zutritt zu der Veranstaltung. Kinder bis 16 Jahre können die Veranstaltung nur in Begleitung einer sorgeberechtigten Person besuchen. Wenn es sich dabei nicht um einen sorgeberechtigten Elternteil handelt, muss die begleitende Person über 18 Jahre alt sein und eine Vollmacht zur Personensorgeberechtigung vorweisen, die von einem sorgeberechtigten Elternteil unterschrieben ist. Zudem ist eine Ausweiskopie des entsprechenden Elternteils beizufügen. Das Vollmachtsformular ist über die Vorverkaufsstellen erhältlich.
Die o.g. verantwortliche Person hat das Kind auch während der Veranstaltung selbst zu beaufsichtigen und benötigt eine entsprechende Eintrittskarte.
Das Sicherheitspersonal vor Ort kann die Betreuung von unter 16-Jährigen nicht übernehmen.
Kinder können nicht ohne Begleitperson am Eingang abgesetzt und später wieder abgeholt werden. Es gibt hierbei keine Ausnahmen und keine Möglichkeiten, von dieser Regelung abzuweichen.

8. Mit Sichtbehinderungen durch Technik, Personal, etc. ist zu rechnen. Der Inhaber der Eintrittskarte hat diesbezüglich kein Recht auf Rückerstattung oder Minderung des Eintrittspreises.

9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen den Termin und/oder Ort der Veranstaltung zu verlegen oder die Veranstaltung ganz abzusagen. In beiden Fällen erhält der Inhaber der Eintrittskarte innerhalb von sechs Wochen nach dem ursprünglichen Veranstaltungstermin bei der Vorverkaufsstelle, bei der das Ticket erworben wurde, gegen Rückgabe der originalen Eintrittskarte den Eintrittspreis erstattet. Ausgeschlossen sind weitergehende Ansprüche des Inhabers der Eintrittskarte für Aufwandsersatz, Fahrtkosten, etc.

10. Im Falle einer Verlegung oder Absage der Veranstaltung (siehe 9.) erfolgt die Rückgabe der Originalkarte und Rückzahlung des Kartenpreises über die Vorverkaufsstelle, bei der die Karte erworben wurde. Diese handelt auch bei der Rückabwicklung im Auftrag und im Namen des Veranstalters. Eine Rückabwicklung ohne Vorlage der Originalkarte ist ausgeschlossen.

11. Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit.

12. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens begrenzt

13. Das Mitbringen und/oder Verwenden von Taschen größer als A4, Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Ton-, Film-, und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind nicht erlaubt und berechtigen zum sofortigen Verweis aus der Veranstaltung. ZUWIDERHANDLUNGEN WERDEN STRAFRECHTLICH VERFOLGT.

14. Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu vom Veranstalter berechtigte Personen durchgeführt werden, erklärt sich der Inhaber der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnung ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet, kommerziell ausgewertet und öffentlich wiedergegeben, insbesondere gesendet werden dürfen, soweit nicht erhebliche berechtigte Interessen des Inhabers der Eintrittskarte entgegenstehen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und örtlich unbeschränkt und die eingeräumten Rechte dürfen übertragen werden.

15. Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten. Nichtachtung kann zu einem vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen. Mit einem Ausschluss von der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

16. Das Rauchen ist während der Veranstaltung untersagt. Während der Pausen ist das Rauchen nur in den Grenzen der hierzu ausgewiesenen Flächen zulässig, im Übrigen bleibt es verboten.

Bad Münder, 01.01.2020 2schneidig

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